Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen für Gruppenreisen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Gruppenreisen / Bus-Charter

Die Wilde 13 Gruppenreisen UG (haftungsbeschränkt), im Folgenden Wilde 13
Konrad Adenauer Str. 8-10
34131 Kassel
Tel. (+49) 0561 / 81018-0, Fax: (+49) 0561 / 81018-18
info@wilde13.de

Amtsgericht Kassel: HRB 14940
Geschäftsführer:  Thomas Hahne, Oswin Larbig

1. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Nach Ihrer/ Deiner/ Eurer Annahme des Angebotes erfolgt bei Charterfahrten eine Bestätigung durch die Wilde 13, wodurch die vertragliche Bindung entsteht. Für Pauschalreisen fertigen wir nach Angebotsannahme einen von uns gezeichneten Vertrag. Dieser gilt als geschlossen und rechtsverbindlich, wenn er uns von Ihnen/ Dir/ Euch unterzeichnet vorliegt. Die Annahme des Angebotes durch den Kunden kann schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Die Form der Bestätigung steht uns frei. Der Vertrag bedarf der Schriftform.

2. Bezahlung/ Sicherungsschein
Zahlungen werden fällig nach Rechnungsstellung. Massgebliche Termine zur Zahlung sind aus der Rechnung ersichtlich. Anzahlungstermine orientieren sich an den Zahlungszielen unserer Leistungsträger. Die Sicherungsscheine zur Insolvenzversicherung nach § 651 k BGB versenden wir mit der Rechnung.

3. Leistungsinhalt
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen ist ausschließlich unsere Bestätigung/unser Vertrag maßgebend. Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Für Leistungen, die andere Leistungsträger erbringen, ist die Wilde 13 lediglich Vermittler.

4. Leistungsänderungen
4.1 Änderungen durch die Wilde 13, durch Dritte oder durch höhere Gewalt, Abweichungen von Fahrtstrecken. Betriebsstörungen, Betriebsunterbrechungen, für die die Wilde 13 kein Verschulden trifft, begründen keineSchadensersatzansprüche.
4.2 Änderungswünsche
Änderungen auf Ihre/ Deine/ Eure Wünsche nach Fahrtantritt (z.B. hinsichtlich Fahrtstrecke und Fahrtdauer) sind natürlich möglich, allerdings nur soweit die gesetzlichen und betrieblichen Bestimmungen es zulassen. Ob dies der Fall ist, entscheidet der/ die FahrerIn.
4.3 Wer die festgesetzten Abfahrtszeiten versäumt, hat daraus keinen Anspruch auf Entschädigung bzw. Rückzahlung des Fahrgeldes. Für die Zeitbestimmung gilt das Tachographenblatt. Mitteilungen über Abfahrtszeiten und orte bedürfen der Schriftform.
4.4 Änderungen der TeilnehmerInnenzahl sind der Wilden 13 schriftlich mitzuteilen und können Preisänderungen zur Folge haben.

5. Preise
a) Es gelten die bei Vertragsabschluss vereinbarten Preise.
b) Erhöht sich der Umfang der vereinbarten Leistungen, z.B. bei Änderungen nach Ziff. 4.2, so ist der Mehrpreis zu bezahlen.
c) Die Wilde 13 kann nur für ihre Preise garantieren. Preiserhöhungen von Erbringern von Fremdleistungen (z.B. Hotel oder Fähren) müssen wir weitergeben. Übersteigen die Preissteigerungen 5 % des Reisepreises, ist der/die VertragspartnerIn zum kostenlosen Vertragsrücktritt unverzüglich nach Kenntnis berechtigt.

6. Rücktritt
6.1 Rücktritt der gesamten Gruppe
In diesem Fall verliert die Wilde 13 den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Die Gruppe hat dann aber eine angemessene Entschädigung zu zahlen. Hierfür gilt pauschal
bis 84. Tag vor Reisebeginn mindestens 20 % des Reisepreises
83. bis 35. Tag vor Reisebeginn mindestens 40 % des Reisepreises
34. bis 14. Tag vor Reisebeginn mindestens 60 % des Reisepreises
13. bis 07. Tag vor Reisebeginn mindestens 80 % des Reisepreises
bei späterem Rücktritt 90 % des Reisepreises.
Die Geltendmachung eines weiteren der Wilden 13 entstandenen Schadens ist nicht ausgeschlossen. Dazu gehören Stornierungsgebühren für Schiffspassagen, Hotelleistungen etc. Wir empfehlen dringend den Abschluß einer Reiserücktrittskostenversicherung.
6.2 Rücktritt eines Teils der Gruppe (Verringerung der TeilnehmerInnenzahl). Vermindert sich die TeilnehmerInnenzahl durch den Rücktritt Einzelner, so verringert sich der Gesamtreisepreis um die tatsächlich ersparten Aufwendungen der Wilden 13.
6.3 Sie/ Du/ Ihr sind/ bist/ seid berechtigt, den Vertrag nach Antritt der Fahrt zu kündigen, wenn während der Fahrt aussergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen. Kündigen Sie/ kündigst Du/ kündigt Ihr den Vertrag, so kann die Wilde 13 eine den Umständen nach angemessene Vergütung für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Fahrt noch zu erbringenden Leistungen verlangen. Im übrigen gilt Ziff. 6.1 letzter Satz.

7. Rücktritt durch die Wilde 13
Die Wilde 13 kann in folgenden Fällen vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten oder nach Fahrtantritt den Vertrag kündigen,
a) wenn außergewöhnliche Umstände eintreten, die zu einer von der Wilden 13 nicht zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung führen, wenn sich der/ die FahrerIn durch Vorkommnisse nach Ziffer 8c außerstande sieht, die Fahrt fortzusetzen.
b) bei Kündigung nach Fahrtantritt ist die Wilde 13 verpflichtet, Sie/ Dich/ Euch zurückzufahren, es sei denn, dass gerade die Gründe, die zur Kündigung geführt haben, eine Rückführung durch uns nicht möglich machen. Aufwendungen, die wir aufgrund nicht in Anspruch genommener Leistungen erspart haben, werden erstattet.

8. Gewährleistung
8.1 Abhilfe
Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Die Wilde 13 kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Die Wilde 13 kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird.
8.2 Minderung des Reisepreises
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, wenn es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen. Ein aufgetretener Mangel ist unverzüglich bei der örtlichen Reiseleitung an zu zeigen. Besteht eine solche nicht, oder ist sie nicht erreichbar, so kann der Mangel bei der Wilden 13 angezeigt werden.
8.3 Kündigung des Vertrages
Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet die Wilde 13 innerhalb einer angemessenen und vom Reisenden gesetzten Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen kündigen. Das selbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem und für Die Wilde 13 erkennbaren Grund, nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
8.4 Schadenersatz
Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

9. Verhalten unserer Fahrgäste
a) Die Beseitigung von Beschädigungen bzw. Verunreinigungen unserer Fahrzeuge müssen von Ihnen/ Dir/ Euch getragen werden.
b) Die Beaufsichtigung mitreisender Kinder ist Pflicht des/ der BegleiterInnen. Für eventuell eintretende Schäden infolge mangelnder Beaufsichtigung ist Schadensersatz zu leisten.
c) Wir erwarten von unseren KundInnen, dass sie die Kultur des Gastlandes, die Würde seiner BewohnerInnen respektieren. Sollten diese Grundsätze nicht eingehalten werden, so behalten wir uns den Rücktritt bzw. den Abbruch der Reise vor (siehe Ziffer 7a).

10. Haftung
10.1.1 Die Wilde 13 haftet für eine sorgfältige Realisierung der vereinbarten Leistungen mit den Einschränkungen und Bestimmungen der Ziffer 9.2 und 9.3.109.1.2 Unsere Busse sind den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend haftpflichtversichert. Für Schäden, die durch eigenes oder durch das Verschulden anderer Fahrgäste entstehen, haften wir nicht.
10.2 Haftungsbegrenzung
10.2.1 Die Haftung der Wilden 13 ist auf höchstens den dreifachen Reisepreis pro Person beschränkt, soweit ein Schaden des/der KundIn nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird und soweit die Wilde 13 wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers haftbar ist. Ein Anspruch auf Schadensersatz ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Eintritt des Schadens lediglich durch eine leichte Fahrlässigkeit verursacht wurde oder durch unerlaubte Handlungen eines Leistungsträgers bei Gelegenheit der Vertragserfüllung.
10.3 Haftungsausschluss
10.3.1 Die Haftung der Wilden 13 ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.
10.3.2 Die Wilde 13 haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt und als solche kenntlich gemacht sind.
10.3.3 Das beförderte Gepäck müssen Sie/musst Du/müsst Ihr selbst beaufsichtigen. Für Schäden an oder durch Gepäckstücke, die unter Selbstaufsicht stehen (einschliesslich Diebstahl im Bus) haften wir nicht.
10.3.4 Für Schäden, die beim Verladen bzw. beim Transport von Fahrrädern, Surfbrettern, Skiern, Kanus etc. auftreten, haften wir nicht.
10.3.5 Die Fahrzeiten unserer Reisebusse werden nach den durchschnittlichen Verkehrsverhältnissen festgelegt und sind ohne Gewähr. Für Verspätungen und daraus entstehende Folgen und Kosten haften wir nicht.
10.3.6 Da die Wilde 13 auf etwaige Flug- und Fahrplangestaltungen keinen Einfluss hat, übernimmt sie auch keine Haftung für eventuelle Verkehrsbehinderungen, Verspätungen und daraus folgende Terminverschiebungen und Einbussen.
10.3.7 Ausdrücklich wird vereinbart, daß die vereinbarten Leistungen auch dann als ordnungsgemäss erbracht gelten, wenn namentlich bestätigte Hotels nicht zur Verfügung stehen und die Unterbringung in anderen Hotels erfolgt, soweit die Änderungen innerhalb der gleichen Preisgruppe vorgenommen werden. Können aus gleichen Gründen bestätigte Zusatzleistungen nicht erbracht werden, so besteht nur ein Anspruch auf Rückerstattung des für die Zusatzleistung gezahlten Preises. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen.
10.4 Mitwirkungspflicht
10.4.1 Eventuell auftretende Leistungsstörungen sind der Reiseleitung (falls nicht vorhanden: der Wilden 13) unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt dies durch eigenes Verschulden der Gruppe nicht, so besteht kein Anspruch auf Minderung.

11. Ausschluß von Ansprüchen/ Verjährung
Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Leistungen müssen Sie/ musst Du/ müsst Ihr innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Fahrt schriftlich gegenüber der Wilden 13 geltend machen. Nach Ablauf der Frist können die Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn ohne Verschulden die Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Alle Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten, sonstige Ansprüche 2 Jahre nach Beendigung der Reise. Erklärt die Wilde 13 zunächst, dass die vorgetragenen Beanstandungen und Ansprüche geprüft werden, so ist die Verjährung von diesem Zeitpunkt an solange gehemmt, bis wir Ihnen/ Dir/ Euch das Ergebnis unserer Prüfung und unsere Entscheidung im Hinblick auf die Ansprüche bekanntgeben.

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Sie/ Du /Ihr sind/ bist/ seid für die Kenntnis und Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren/ Deinen/ Euren Lasten. Wir weisen insbesondere auf die zum Teil restriktiven und ausländerfeindlichen Bestimmungen gegenüber Asylsuchenden und Nicht-EU-Angehörigen hin.

13. Sonstiges
Diese allgemeinen Reisebedingungen erkennt jedeR KundIn als Bestandteil des Reisevertrages ab Vertragsschluss an. Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages oder der Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Gerichtsstand, Leistungs- und Erfüllungsort für hoffentlich nicht eintretende Streitfälle ist der Sitz der Die Wilde 13 Gruppenreisen UG (haftungsbeschränkt). Das gilt ebenfalls für Kaufleute.

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen für Individualreisen

Allgemeine Geschäfts- und Reisebedingungen – Individualreisen

In Ergänzung der gesetzlichen Bestimmungen des Reisevertragsrechts in den §§ 651 am BGB sowie sonstiger Vorschriften werden die nachfolgenden ARB zwischen Ihnen als Reisendem und dem Veranstalter vereinbart:

1. Anmeldung, Abschluss des Reisevertrages
1.1 Mit der Anmeldung bieten Sie dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrags aufgrund der Ihnen in unseren Katalogen, Prospekten und sonstigen Medien genannten Leistungsbeschreibungen und Preise verbindlich an. Die Anmeldung sollte schriftlich mit dem dafür vorgesehenen Formular erfolgen. Der Reisevertrag mit Ihnen kommt erst mit unserer schriftlichen Reisebestätigung zustande.
1.2 Die Buchung erfolgt durch den Anmelder auch für alle anderen mitaufgeführten Reiseteilnehmer, für deren Vertragspflichten er wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er dies durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung gegenüber dem Veranstalter übernommen hat.
1.3 Weicht unsere Reisebestätigung vom Inhalt Ihrer Anmeldung ab, so ist dies ein neues Angebot an Sie, an das wir uns 10 Tage ab Zugang der Bestätigung gebunden halten und das Sie innerhalb dieser Frist durch ausdrückliche oder schlüssige Erklärung (z. B. Leistung der Anzahlung) annehmen können.
1.4 Offensichtliche Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind für uns unverbindlich.

2. Zahlungen
2.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung ist eine Anzahlung von 10% auf den Gesamtreisepreis, mind. 50 EUR pro Reiseteilnehmer, fällig. Der Sicherungsschein für geleistete Kundengelder wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
2.2. Der restliche Reisepreis ist analog den in unserer Reisebestätigung genannten Zahlungsterminen gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne von § 651 K Abs. 3 BGB zu zahlen. Der Sicherungsschein wird Ihnen bereits mit der Reisebestätigung zugeschickt.
2.3 Die Reisedokumente werden Ihnen 10-14 Tage vor Reisebeginn nach vollständigem Zahlungseingang zugesandt.

3. Leistungen
3.1 Unsere Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseprogramms und dessen allgemeinen Hinweisen sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Nebenabreden (Sonderwünsche, sonstige Vereinbarungen), die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns, gelten ansonsten nicht.
3.2 Für die im Rahmen der Reise lediglich vermittelten Reiseleistungen Dritter erbringen wir Fremdleistungen, soweit in der Reiseausschreibung und in der Reisebestätigung ausdrücklich darauf hingewiesen wird. Wir haften daher nicht für die Durchführung dieser Fremdleistungen selbst, sondern nur für die ordnungsgemäße Vermittlung dieser Leistung. Eine etwaige Haftung für diese Fremdleistung regelt sich in diesen Fällen nach den Bedingungen des vermittelten Unternehmens, die wir Ihnen auf Wunsch zur Verfügung stellen.
3.3 Alle Angaben zu Flugzeiten und Fluggesellschaften (auch auf der Reisebestätigung) entsprechen dem vorläufigen Informationsstand. Durch eine Vielzahl von Einflüssen kann es jederzeit zu kurzfristigen Flugplanänderungen kommen. Auch eine Änderung der Fluggesellschaften und des Fluggeräts bleibt ausdrücklich vorbehalten. Aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen kann es bis zum Abflugtag zu Änderungen der Streckenführungen kommen (z.B. Via-Flüge oder sonstige Zwischenstops). Evtl. Änderungen werden Ihnen rechtzeitig vor dem Abflug mitgeteilt, sobald uns die Informationen der Fluggesellschaft vorliegen.

4. Höhere Gewalt
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl wir als auch Sie den Vertrag kündigen. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus dem Gesetz. Daher können wir für erbrachte oder noch zu erbringende Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind nach dem Gesetz je zur Hälfte von uns und Ihnen zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

5. Reiseabsage, Leistungs- und Preisänderungen
5.1 Wir können bis zum 14. Tag vor Reiseantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn die im Prospekt genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Ist keine Zahl genannt, beträgt die Mindestteilnehmerzahl pro Reise 15 Personen. Gezahlte Beträge erhalten Sie unverzüglich zurück.
5.2 Wir sind berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig und von uns nicht herbeigeführt werden, sind zulässig, soweit diese Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
5.3 Wir verpflichten uns, Sie über eine zulässige Reiseabsage wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahlen oder wegen höherer Gewalt sowie von jeder erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unverzüglich nach Kenntnis hiervon zu unterrichten.
5.4 Liegt zwischen Vertragsschluss und dem Reiseantritt ein Zeitraum von mehr als vier Monaten, sind wir berechtigt, den Reisepreis im gesetzlich zulässigen Rahmen zu erhöhen, wenn dies mit genauen Angaben zur Berechnung des neuen Preises im Vertrag vorgesehen ist und damit einer Erhöhung der Beförderungskosten, der Flughafengebühren oder der für die Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Wir sind verpflichtet, Sie bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin über eine beabsichtigte, gesetzlich zulässige Preiserhöhung zu informieren. Eine Preiserhöhung nach diesem Zeitpunkt ist gesetzlich nicht zulässig.
5.5 Bei Erhöhung der Wechselkurse wird bei der Gesamtabrechnung der Wechselkurs zugrunde gelegt, der zu dem Zeitpunkt gilt, zu dem wir die ausländischen Verbindlichkeiten zu erfüllen haben.
5.6 Sowohl bei einer Preiserhöhung um mehr als 5% des Reisepreises als auch bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, können Sie kostenfrei vom Vertrag zurücktreten oder, wie bei einer zulässigen Reiseabsage durch uns, die Teilnahme an einer gleichwertigen Reise verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise aus unserem Angebot ohne Mehrpreis für Sie anzubieten. Sie sind verpflichtet, diese Rechte innerhalb von 10 Tagen nach dem Erhalt der Änderungsmitteilung uns gegenüber geltend zu machen. Hierzu empfehlen wir Ihnen die Schriftform.

6. Rücktritt, Umbuchung und Stellung einer Ersatzperson
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Dies ist formfrei möglich. Wir empfehlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Im Falle des Rücktritts berechnen wir eine pauschalierte Entschädigung, die sich nach folgenden Prozentsätzen pro Person vom Reisepreis oder der Teilleistung berechnet:
• bis 31. Tag vor Abreise: 20%
• bis 22. Tag vor Abreise: 30%
• bis 15. Tag vor Abreise: 50%
• bis 08. Tag vor Abreise: 80%
• ab 07. Tag vor Abreise: 90%
Ihnen steht das Recht zu, uns nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.
6.3 Bis Reisebeginn können Sie verlangen, dass eine Ersatzperson für Sie in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Wir können dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt die Ersatzperson in den Vertrag ein, dann haften diese und Sie uns als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten. Hierfür verlangen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25 EUR pro Person.

7. Versicherungen
Sie haben die Möglichkeit, zusätzliche Reiseversicherungen bei uns abzuschließen wie beispielsweise eine Reiserücktrittskostenversicherung, eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung oder eine Reisegepäckversicherung.

8. Haftung des Reiseveranstalters
8.1 Unsere Haftung für die vereinbarten Reiseleistungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts.
8.2 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde oder allein darauf beruht, dass für den entstandenen Schaden allein ein von uns eingesetzter Leistungsträger verantwortlich ist. Haftungseinschränkende oder haftungsausschließende gesetzliche Vorschriften, die auf internationalen Übereinkommen beruhen und auf die sich ein von uns eingesetzter Leistungsträger berufen kann, gelten auch zu unseren Gunsten.
8.3 Für Schadenersatzansprüche aus von uns schuldhaft begangener unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns beruhen und keine Körperschäden sind, wird eine Haftungsbeschränkung je Person und Reise von 4.100 EUR vereinbart. Liegt der Reisepreis über 1.367 EUR ist diese Haftung auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
8.4 Bei grenzüberschreitender Luftbeförderung regelt sich unsere Haftung als vertraglicher Luftfrachtführer nach den Bestimmungen des Warschauer Abkommens in der Fassung von Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarungen.
8.5 Ausflüge, Führungen, Sport- und Sonderveranstaltungen, fakultative Angebote örtlicher Anbieter usw., soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistungen angeboten werden, fallen nicht in den Haftungsbereich des Reiseveranstalters.

9. Vertragsobligenheiten und Hinweise
9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, haben Sie nur dann die gesetzlichen Gewährleistungsrechte der Abhilfe durch uns, Selbstabhilfe, Minderung des Reisepreises, Kündigung des Vertrages und des Schadenersatzes, wenn es nicht schuldhaft unterlassen wird, einen auftretenden Mangel während der Reise uns unverzüglich anzuzeigen.
9.2 Sie können bei einem Reisemangel nur selbst Abhilfe schaffen oder bei einem erheblichen Mangel die Reise kündigen, wenn Sie uns eine angemessenen Frist zur Abhilfe einräumen. Einer Abhilfe bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von uns verweigert wird oder die sofortige Abhilfe bzw. Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden geboten ist.
9.3 Eine Mängelanzeige nimmt, wenn vor Ort, unsere Reiseleitung entgegen; wir empfehlen die Schriftform. Sollte keine reiseleitung vor ort sein, so wenden Sie sich direkt an uns oder den Reiseveranstalter, wenn wir nur Reisemittler sind.
9.4 Gewährleistungsansprüche haben Sie nach dem Gesetz innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende an den Reiseveranstalter geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn kein Verschulden an der Nichteinhaltung der Frist vorliegt.
9.5 Die gesetzliche Verjährungsfrist wird auf 12 Monate für Ansprüche aus dem Reisevertrag nach §§ 651c bis 651 f BGB verkürzt. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.

10. Insolvenzschutz
Wir haben für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens sichergestellt, dass Ihnen, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen, der gezahlte Reisepreis und insoweit notwendige Aufwendungen für eine vertraglich vereinbarte Rückreise erstattet werden. Sie haben in diesen Fällen bei Vorlage des Sicherungsscheines einen unmittelbaren Anspruch gegen unsere Versicherung.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
11.1 Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen sind Sie selber verantwortlich.

12. Abtretung
Sie dürfen Ihre vertraglichen und gesetzlichen Rechte aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung an Dritte abtreten.

13. Datenschutz
Die von uns erhobenen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, gespeichert und geschützt.

14. Schlußbestimmungen
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser ARB und des zustande gekommenen Reisevertrages führt nicht zur Unwirksamkeit aller Regelungen.
14.2 Klagen gegen den Reiseveranstalter sind an dessen Sitz zu erheben.
14.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für kaufmännische Parteien ist der Sitz des Reiseveranstalters.

Reiseveranstalter, sofern nicht anders angegeben:
Die Wilde 13 Gruppenreisen UG (haftungsbeschränkt)
Konrad Adenauer Str. 8-10
34131 Kassel
Tel. (+49) 0561 / 81018-0, Fax: (+49) 0561 / 81018-18
info@wilde13.de

Amtsgericht Kassel: HRB 14940
Geschäftsführer: Thomas Hahne und Oswin Larbig